Elektroinstallation für Neubau und Bestand, vom Ingenieurbüro.

Klassische Elektroinstallation gibt es bei uns auch. Installation von Zählerschrank, Beleuchtung, Messung nach DIN VDE.

Arbeiten am Zählerschrank, Elektroinstallation durch Heye-Enneking Elektrotechnik

Photovoltaik, Wallbox und Wärmepumpe hängen alle am selben Punkt: dem Zählerschrank. Wer dort spart, zahlt es später doppelt. Deshalb ist die klassische Elektrotechnik bei uns kein Nebengeschäft, sondern die Grundlage für alles andere.

Zählerschrank modernisieren: oft der erste Schritt.

Wer eine Photovoltaikanlage, eine Wallbox oder eine Wärmepumpe anschließen will, braucht einen Zählerplatz, der den Technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers entspricht. In Häusern, die 20 Jahre und älter sind, ist das häufig nicht der Fall: Es fehlt Platz für die zusätzlichen Zähler und Schutzeinrichtungen, oder die Bauform passt nicht mehr.

Wir prüfen das, bevor wir ein Angebot schreiben. Nichts ist unangenehmer als eine Nachforderung, weil sich erst bei der Montage zeigt, dass der Schrank raus muss.

Arbeiten am Zählerplatz darf ohnehin nur ein beim Netzbetreiber eingetragener Installateur ausführen. Das sind wir.

Überspannungsschutz: im Neubau vorgeschrieben.

Die Normen DIN VDE 0100-443 und -534 gelten seit Oktober 2016, die Übergangsfrist endete am 14. Dezember 2018. Seither ist Überspannungsschutz in neu errichteten Anlagen umzusetzen.

Der praktische Anlass ist meist die Photovoltaikanlage: Sobald Leitungen aufs Dach gehen, wird der Schutz vor Blitz- und Überspannung zum Thema. Bei unseren PV-Anlagen ist er deshalb von Anfang an enthalten.

E-Check und wiederkehrende Prüfungen.

Elektrische Anlagen altern unsichtbar. Ein Prüfbericht sagt dir, was noch in Ordnung ist und was nicht, bevor es auffällt.

Für Privathaushalte

Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie, nach einem Wasserschaden oder einfach, weil die Installation aus den Siebzigern stammt: Wir messen, dokumentieren und sagen dir, was Priorität hat.

Für Betriebe

Hier ist die Prüfung Pflicht. Nach DGUV Vorschrift 3 gilt für ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel ein Richtwert von vier Jahren. In Betriebsstätten besonderer Art, etwa Feuchträumen oder auf Baustellen, ist jährlich zu prüfen. Ortsveränderliche Betriebsmittel liegen je nach Einsatzort und Fehlerquote zwischen drei Monaten und zwei Jahren.

Prüfen darf nur qualifiziertes Fachpersonal. Eine Prüfung durch einen nicht qualifizierten Anbieter hilft dir im Schadensfall nicht.

Elektroinstallation im Neubau.

Im Neubau entscheidet die Planung darüber, was später noch geht. Ein zusätzliches Leerrohr kostet im Rohbau ein paar Euro und nach dem Verputzen ein Vielfaches. Wir denken deshalb von Anfang an mit: Wo soll später geladen werden, kommt eine Wärmepumpe, soll das Haus smart werden.

Wir bauen nach QNG oder EH40. Wie müssen PV, Speicher und Lüftung ausgelegt sein?

QNG funktioniert wie ein Bonussystem, und die drei Bausteine zahlen unterschiedlich stark darauf ein:

Weil die Bausteine so unterschiedlich einzahlen, stimmen wir die Auslegung individuell mit deinem Energieberater ab, am besten in der Planungsphase und nicht auf der Baustelle.

Sanierung im Bestand.

Bei Altbauten arbeiten wir uns nach Priorität vor: erst Sicherheit, dann Komfort. Häufig lässt sich viel erreichen, ohne das ganze Haus aufzustemmen, etwa indem der Zählerschrank und die Verteilung erneuert werden und die Leitungswege in Etappen folgen.

Beleuchtungskonzepte.

Licht entscheidet darüber, wie ein Raum wirkt, und wird meist zuletzt geplant. Wir legen Lichtpunkte, Schaltgruppen und Lichtfarben fest, bevor die Leitungen liegen, und stimmen es mit der Steuerung ab, wenn ein Smart Home dazukommt.

Wie sich Licht, Beschattung und Heizung zusammen steuern lassen, steht unter Smart Home mit Loxone.

So gehen wir vor.

  1. Termin vor OrtWir schauen uns die Anlage an, nicht nur die Pläne.
  2. Bestand bewertenWas bleibt, was muss weg, was ist Sicherheitsthema und was Komfort.
  3. AngebotNachvollziehbar aufgeteilt, damit du in Etappen entscheiden kannst.
  4. AusführungDurch unser eigenes Team, mit Absprache über Staub, Strom und Zeiten.
  5. Prüfen und dokumentierenMessprotokoll und Übergabe, damit später nachvollziehbar ist, was verbaut wurde.

Häufige Fragen.

Ist Überspannungsschutz Pflicht?

In neu errichteten Anlagen ja, seit Ende der Übergangsfrist am 14. Dezember 2018. Für unveränderte Bestandsanlagen gibt es keine Nachrüstpflicht. Wird ein Anlagenteil erneuert oder erweitert, gilt für diesen der aktuelle Normenstand.

Muss der Zählerschrank für eine PV-Anlage erneuert werden?

Häufig ja, weil der Zählerplatz den Anschlussbedingungen des Netzbetreibers entsprechen muss und in älteren Häusern oft der Platz oder die Bauform nicht passt. Wir prüfen das vor dem Angebot.

Wie oft muss im Betrieb geprüft werden?

Ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel: Richtwert vier Jahre. Betriebsstätten besonderer Art: jährlich. Ortsveränderliche Betriebsmittel: je nach Einsatz zwischen drei Monaten und zwei Jahren.

Wird der Speicher bei QNG angerechnet?

Nein. Die Photovoltaikanlage senkt den Primärenergiebedarf und zahlt auf die Effizienzhausstufe ein, der Speicher nicht. Wirtschaftlich lohnt er sich trotzdem, über den Eigenverbrauch und nicht über die Förderung.

Ruf an, wenn etwas nicht stimmt.

Ob Neubau, Sanierung oder eine Anlage, bei der du dir nicht sicher bist: Wir schauen uns das an und sagen dir, was zu tun ist.

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